Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund von an uns herangetragenen Anfragen möchten wir Ihnen hiermit Hinweise zur Erstattung von Lohnfortzahlungen im Quarantänefall geben:

  1. Antragsempfänger und Antrag
    Die Anträge sind bei der im Anhang angegebenen zuständigen Landesbehörde zu stellen und die entsprechend geforderten Unterlagen beizufügen. Die Formulare können auf den Internetseiten der zuständigen Landesbörde heruntergeladen werden.Folgende Unterlagen Sind zwingend erforderlich:

    • Quarantäneanordnung der zuständigen Gesundheitsbehörde
    • Nachweis der Lohnfortzahlung und der Höhe der Löhne (meist durch beifügen der Lohnabrechnungen)
  2. Krankheit und Quarantäne
    Sollten innerhalb des Quarantänezeitraumes Erkrankungen des Mitarbeiters auftreten, die zur Arbeitsunfähigkeit (AU-Bescheinigung des Arztes) führen gilt der Grundsatz Krankheit vor Quarantäne, für diesen Zeitraum gelten die Ihnen bekannten Regeln zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und gegebenenfalls Erstattungsansprüche (U1-Erstattung) gegenüber der Krankenkasse.

Aktuell können sich allerdings zeitliche Verzögerungen der Kostenerstattungen ergeben.